Anfang Dezember 2019 haben sich über 60 engagierte Bürgerinnen und Bürger Ihres Wahlkreises im „Forum Klimaschutz Bordesholm“ ehrenamtlich zusammengefunden, um der drohenden Klimakatastrophe wirkungsvolle und konkrete Maßnahmen entgegenzusetzen. Dies gilt insbesondere angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, da jede Verzögerung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die Probleme deutlich verschärft.
Unsere Arbeitsgruppe Energie hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, dass mehr Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf den Dächern der öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäude im Amt Bordesholm installiert werden. Da hier bislang weniger als 10 % des aktuellen Energieverbrauchs über PV-Anlagen erzeugt wird (ohne Anlagen auf Freiflächen), ist also noch viel zu tun bis zur erforderlichen Klimaneutralität.
Nachfolgend umreißen wir einige Sorgen, die dem dringend notwendigen Ausbau entgegenstehen. Wir bitten Sie daher, Ihren Einsatz im Deutschen Bundestag geltend zu machen, dass hier Lösungen in den folgenden Bereichen bis Ende 2020 erwirkt werden:
- Anhebung der Einspeisevergütung insbesondere für kleine PV-Anlagen unter 10 kWp.
- Vereinfachung der Regelungen des EEG.
- Berücksichtigung von PV-Strom beim Gebäude-Energiebedarf (Baustandards für Solaranlagen).
- EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bei PV-Anlagen abschaffen.
- Kosten für Messeinrichtungen für PV-Anlagen senken.
Ursprünglich war an erster Stelle unserer Sorgen der sogenannte „Solardeckel“ angesprochen mit der Bitte, diesen unverzüglich zu streichen. Der kürzlich in den Medien verkündete Beschluss der Bundesregierung zur Aufhebung dieses Deckels ist offensichtlich jedoch noch nicht rechtsfähig umgesetzt, wie aktuell eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt:
https://www.klimareporter.de/strom/karlsruhe-soll-solardeckel-endlich-kippen
Insofern bleibt diese Bitte vor allen anderen, nachfolgend genannten fachlichen Notwendigkeiten weiterhin als große Dringlichkeit bestehen, da die Beratungen hierzu vor der Sommerpause zum Abschluss kommen müssen.
2. Große Sorge: Unwirtschaftlichkeit von PV-Anlagen durch sinkende Einspeisevergütung
Die Höhe der Einspeisevergütung wird bei einem PV-Zubau oberhalb von 1,5 GW monatlich reduziert. Insbesondere kleine PV-Anlagen werden mit der sinkenden Einspeisevergütung unwirtschaftlich. Der sich entwickelnde Markt wird stetig abgebremst.
Studien gehen von einer notwendigen Steigerung des Zubaus um den Faktor 3 bis 6 aus (Anm. 1, 2) ., Die Nutzung der vorhandenen Dachflächen für PV-Anlagen verbraucht keine Landschaft, rechnet sich für die Erzeuger und hilft, den erwarteten Verbrauchs-Zuwächsen (Elektromobilität etc.) zu begegnen!
Bitte setzen Sie sich ein für:
- eine Anhebung der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen unter 10 kWp auf ein deutlich höheres Niveau.
2. Große Sorge: Hohe Anzahl und Komplexität der Regelungen
Die Weiterentwicklung des EEG in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass sowohl die Anzahl als auch die Komplexität der zu beachtenden Regelungen zunehmend gestiegen ist. Da im PV-Bereich oft „Einmal-Akteure“, d. h. private bzw. nichtprofessionelle Akteure als Investoren auftreten, führt dies zu hohen Unsicherheiten und kann zu der Nichtrealisierung einer geplanten Anlage führen.
Große Bitte
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen vereinfacht werden.
Bitte setzen Sie sich ein für:
- eine Gleichstellung von Direktstromlieferung und Eigenverbrauch,
- eine weitreichende Vereinfachung der Regulierung, wie zum Beispiel in der Schweiz,
- eine breit angelegte langfristige Informationskampagne und Angebot einer kostenlosen oder günstigen Solarberatung.
3. Große Sorge: Unzureichende Berücksichtigung von Strom beim Gebäude-Energiebedarf
In der Bauleitplanung wird zu wenig Gebrauch von § 9 Abs. 1 Abs. 23b des Baugesetzbuches gemacht. Hierüber kann per Ortssatzung die Installation von Solaranlagen vorgesehen werden und erlaubt so eine breitenwirksame Einführung. Darüber hinaus sollten weitere Möglichkeiten entwickelt werden, um den gesetzlichen Rahmen im Sinne des Klimaschutzes auszuschöpfen (Anm. 3).
Große Bitte
Über Bebauungspläne kann die Nutzung von Solaranlagen bereits heute festgeschrieben werden.
Bitte setzen Sie sich ein für:
- Baustandards für Solaranlagen: auf Bundesebene im GEG bzw. in EnEV und EEWärmeG, auf Landesebene oder über ein Klimagesetz, auf kommunaler Ebene über die Nutzung der Spielräume im BauGB,
- Solarenergie als integraler Bestandteil beim Neubau eines Gebäudes, auch bei der Sanierung.
4. Große Sorge: Hohe Kosten für Eigenverbrauch
Für Solarstrom, der direkt im Gebäude verbraucht wird, ist die EEG-Umlage voll (Direktlieferung: § 61 EEG) oder anteilig zu zahlen (Eigenversorgung: § 61a, § 61b EEG), wenn die Leistung der PV-Anlage größer als 10 kW ist. Diese auch als „Sonnensteuer“ bezeichnete Regelung vermindert die Akzeptanz von Eigenversorgungsprojekten und wurde auf EU-Ebene bereits zur Diskussion gestellt.
Große Bitte
Bitte setzen Sie sich ein für:
- die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.
5. Große Sorge: Hohe Kosten für Messeinrichtungen
In §§ 29 und 31 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist detailliert aufgeschlüsselt, unter welchen Umständen Anlagen mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem zu den jeweiligen Kosten ausgestattet werden müssen. Kleine PV-Anlagen werden durch die Kosten für diese Technik vor unverhältnismäßige Herausforderungen gestellt.
Bitte setzen Sie sich ein für:
- die Entbindung von der Pflicht zur Nutzung eines intelligenten Messsystems für PV-Anlagen mit weniger als 30 kW (s. EU-Richtlinie aus 2018 für Erneuerbare-Energien),
- Wahlfreiheit beim Betrieb intelligenter Messsysteme hinsichtlich der Kommunikationsschnittstelle per Funk oder Kabel.
Gerne stehen wir für Rückfragen und Gespräche zur Verfügung.
Dieses Schreiben geht Ihnen in gleicher Form sowohl an Ihre E-Mail-Adresse als auch postalisch zu.
Folgende Kolleg*innen haben wir angesprochen: MdB Christine Aschenberg-Dugnus, MdB Sönke Rix, MdB Dr. Johann David Wadephul, MdB Dr. Nina Scheer, MdB Petra Nicolaisen, MdB Dr. Ingrid Nestle, MdB Mark Helfrich, MdB Lorenz Gösta Beutin, Ralf Stegner.
Darüber hinaus haben wir diesen Brief auf die Website des „Forum Klimaschutz Bordesholm“ eingestellt (https://forum-klimaschutz-bordesholm.de/).
Gerne stellen wir auch Ihre Antwort auf unserer Website ein, wenn Sie dem zustimmen.
Für die AG Energie im Forum Klimaschutz Bordesholm
Wilfried Kühling
(Anm. 1, 2):
1: V. Quaschning: „Sektorkopplung durch die Energiewende – Anforderungen an den Ausbau erneuerbarer Energien zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Sektorkopplung“, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin), Berlin, Studie, Juni 2016.
2: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) e. V.: „Zehn Empfehlungen an die Politik zur neuen Legislaturperiode für mehr Solarstrom, Solarwärme und Speicher“, Bundesverband Solarwirtschaft e. V.,
Berlin, 2017.
3: Bereits 2018 wurde in Tübingen eine Solarpflicht für alle Neubauten eingeführt, ab 2022 ist Photovoltaik für Neubauten in Baden-Württemberg vorgeschrieben, ab 2023 in Hamburg. Im Nachbarland Österreich ist Wien führend, wo jetzt im Rahmen einer Novelle der Bauordnung eine PVPflicht für alle neuen Gebäude geschaffen werden soll, nachdem es eine solche für Industriebauten
schon gibt